9. Dezember 2017
von Christine Schleifer
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Meine Stellungnahme zum Bürgerbegehren

Meine heutige Pressemitteilung zum Artikel der Rheinpfalz vom 08.12.2017

„…in der Zeitung habe ich gelesen, dass die Stadt das Bürgerbegehren als unzulässig einstufen möchte. Auch wenn ich mich gefreut hätte, wenn Sie mir vor der Berichterstattung Gelegenheit gegeben hätten, zu den Argumenten der Stadt Stellung zu nehmen möchte ich dieses nunmehr zumindest im Nachhinein tun. Nach der Berichterstattung in der Presse hält die Stadt das Bürgerbegehren zunächst deshalb für unzulässig, weil der Bäderbetrieb nicht von ihr selbst sondern von der Staatsbad GmbH geführt wird. Die Stadt meint, dass sie deshalb keine Entscheidungen zu dieser Thematik wirksam treffen könne. Das Argument überzeugt mich nicht wirklich. Die Stadt ist Alleingesellschafter der Staatsbad GmbH. Es verwundert schon sehr, dass der Alleingesellschafter jetzt behauptet, er könne Entscheidungen der Gesellschaft nicht beeinflussen. Wer wenn nicht der Gesellschafter entscheidet denn über wichtige Angelegenheiten? Unabhängig hiervon ist dieses nach meinem Verständnis aber auch rechtlich nicht haltbar. Wenn die Stadt durch die Wahl der Organisationsstruktur des Bäderbetriebes, also durch die Führung des Bäderbetriebes in Form einer GmbH erreichen könnte, dass die Bürger dann von vornherein keine Möglichkeiten mehr haben hierzu ein Bürgerbegehren zu initiieren würden die demokratische Bürgerrechte vollkommen ausgehöhlt. Eine solche Umgehung halte ich für unzulässig. 

Als 2. Argument wird angeführt, dass wir in der Begründung zum Bürgerbegehren eine Verpflichtung der Stadt zum Weiterbetrieb des Thermalbades angeführt haben. Natürlich gibt es keine rechtliche Verpflichtung dazu. Das habe wir allerdings auch nie behauptet. Die Stadt hat allerdings eine Verpflichtung gegenüber der Kurstadt. Gegenüber den Menschen die in ihr leben. Gegenüber den Kurgästen. Hieraus ergibt sich gerade eine politische Pflicht zum Weiterbetrieb der letzten noch vorhanden Kureinrichtung von Bad Dürkheim. 

Wenig überzeugend ist schließlich die Aussage, es sei nicht klar, ob und wie ein Bäderbetrieb weitergeführt werden könne. Die Stadt mag selbst entscheiden, wie sie einen Weiterbetrieb, wenn er von den Bürgern gefordert wir, organisiert. In die Gestaltungsmöglichkeiten, die dazu bestehen, wollen wir uns mit dem Bürgerbegehren bewusst nicht einmischen. Ich weiß jedenfalls, dass die Median-Kliniken bereit sind, mit der Stadt bei einer Fortführung des Thermalbadbetriebes zusammenzuarbeiten. Es gibt keine anderweitige Planungen der Median-Kliniken für eine Nutzung des Thermalbades, sodass der Abschluss eines Nutzungsvertrages reine Formsache sein dürfte. 

Ich bitte Sie höflichst meine Gegenargumente noch vor der Stadtratssitzung  zu publizieren, damit bei der Stadtratssitzung eine ausgewogene Diskussion geführt wird. Zu Ihrer Unterrichtung überreiche ich ergänzend das Rechtsgutachten von Herrn Günther, in dem die Argumentation der Stadt, soweit sie uns bekannt ist, wiederlegt wird.“       – Ende der Pressemitteilung – 

Die „öffentliche“ Stadtratssitzung mit meiner Anhörung in dieser Sache ist am Dienstag, 12.12.2017 um 17:00 Uhr im Rathaus Bad Dürkheim!!

 

1. Dezember 2017
von Christine Schleifer
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Das Bürgerbegehren ist auf dem Weg – Deutlich mehr als 1.400 Unterschriften

Heute hatte ich Grund zur Freude! Über 1.400 Unterschriften habe ich abgegeben.

Heute um 12:45 Uhr habe ich Herrn Bürgermeister Glogger über 1400 Unterschriften von unseren Wahl-Bürgern aus BAD Dürkheim im Rathaus der Stadt übergeben. Somit habe ich meinen Teil erledigt. Jetzt sind der Bürgermeister und die Stadträte am Zug. Das Bürgerbegehren ist ein hochrangiges demokratisches Recht in Rheinland-Pfalz, mit dem die Bürger unmittelbar auf die Entwicklungen ihrer Gemeinde Einfluss nehmen können. Ich hoffe sehr, dass Bürgermeister und Stadträte dieses hochrangige demokratische Recht achten und das Engagement der Bürger, die das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützten, würdigen und achten.

Bei allem sollte nicht vergessen werden: Im Jahr 2015 hat sich die Stadt Bad Dürkheim unter Bürgermeister Wolfgang Lutz klar für den Weiterbetrieb des Thermalbades als Zwischenlösung auf dem Weg zu einer neuen, künftigen Kureinrichtung engagiert und positioniert. Mit großer Mehrheit des Stadtrates wurde Wolgang Lutz beauftragt, die erforderlichen Verhandlungen zu führen. Als diese erfolgreich durchgeführt waren, hat der Stadtrat von Bad Dürkheim sich klar für den Weiterbetrieb des Thermalbades ausgesprochen. Dabei stand zugleich ein vom Land aufgebrachter Beitrag zu den Personalkosten beim Weiterbetrieb des Thermalbades zur Verfügung. Im übrigen wussten die Stadträte, dass ein Thermalbad niemals selbst wirtschaftlich kostendeckend arbeitet, also stets auf ergänzende Finanzierung angewiesen ist. Das gilt gleichermaßen für den Übergangsbetrieb seit 01.01.2016 als auch für den künftigen Thermalbadbetrieb in der neuen Therme am Salinarium. Warum die Stadträte ihren Entscheidungen aus dem Frühjahr 2015 mit dem im August 2017 gefassten Beschluss zur Schließung des Thermalbades untreu wurden, bleibt vor diesem Hintergrund ein Rätsel.

An alle „BAD Dürkheimer“ geht mein herzlichster Dank, für solch eine Leistung und solch ein Engagement!

Herzlichst, Christine Schleifer

 

Die öffentliche Stadtratssitzung zu diesem Thema findet am Dienstag, den 12.12.2017 um 17:00Uhr, im Rathaus Bad Dürkheim statt.

 

25. November 2017
von Christine Schleifer
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Heutige Unterschriftenaktion

Heute in der Schule von Schülern gebastelt … „Für das BAD in Bad Dürkheim“. Danke dafür!

Bisheriges Sammelwerk.

   

Welch ein erfolgreicher Tag in der Sache: „BAD Dürkheim“.

Ich danke der Geschäftsleitung vom HIT Markt! Außerdem, Herrn Stanglmaier für sein Engagement und den vielen Unterstützern die sich heute bei unserer Unterschriftenaktion mit ihrem Eintrag beteiligt haben.

Herzlichst, Christine Schleifer

 

 

8. November 2017
von Christine Schleifer
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Bürgerentscheid für BAD Dürkheim

Artikel Rheinpfalz v. 08.11.2017

„Ich bin zuversichtlich, es geht voran. In Kürze werde ich hier die näheren Zusammenhänge darstellen und auf die angeblichen „Hürden“ eingehen, in denen im Artikel von Frau Plantz die Rede ist.“

Herzlichst

Christine Schleifer 

5. November 2017
von Christine Schleifer
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Kürbiszeit von der Pfalz bis in das Banat

  Leckere Kürbisstrudel!

Ein Auszug aus meinem Buch…

Damals – wie heute werden die Strudel so hergestellt:

Gestern hat eine „Bäckerin“ diese Fotos mit dem Rezept gepostet und sie mir zur Verfügung gestellt. Vielen lieben Dank Frau B.K.!

Rezept für den Strudelteig: 500 g Mehl ( Type 405 ) , 3 Esslöffel Öl , 1 Teelöffel Essig ,1 Teelöffel Salz mit einer Tasse lauwarmen Wasser zu einem Teig verarbeiten – mit der Hand kneten bis der Teig sich von der Handfläche löst. Anschließend den Teig in ca.  300 g/Stücke aufteilen und leicht ausrollen. Danach den Teig eine Stunde abgedeckt ruhen lassen. Wichtig zu erwähnen wäre außerdem, dass die  Küche eine angenehme warme Raumtemperatur haben sollte. Den Teig während der Ruhezeit  auf einer bemehlten Arbeitsfläche niederlegen – sonst klebt er an. Vor dem ziehen des Teiges über den ganzen Küchentisch sollte der Teig mit etwas Öl eingepinselt werden. Ist er großflächig „gezogen“ wir dieser mit Kürbisstreifen bestreut und gewürzt. Je nach Belieben mit Äpfeln oder Gries. Anschließend kommt er bei 200 Grad / Heißluft für 30-40 Minuten in den Backofen.

Sicherlich… so so lecker!!!

Herzlichst, Ihre/Eure Christine Schleifer