Meine Stellungnahme zum Bürgerbegehren

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Meine heutige Pressemitteilung zum Artikel der Rheinpfalz vom 08.12.2017

„…in der Zeitung habe ich gelesen, dass die Stadt das Bürgerbegehren als unzulässig einstufen möchte. Auch wenn ich mich gefreut hätte, wenn Sie mir vor der Berichterstattung Gelegenheit gegeben hätten, zu den Argumenten der Stadt Stellung zu nehmen möchte ich dieses nunmehr zumindest im Nachhinein tun. Nach der Berichterstattung in der Presse hält die Stadt das Bürgerbegehren zunächst deshalb für unzulässig, weil der Bäderbetrieb nicht von ihr selbst sondern von der Staatsbad GmbH geführt wird. Die Stadt meint, dass sie deshalb keine Entscheidungen zu dieser Thematik wirksam treffen könne. Das Argument überzeugt mich nicht wirklich. Die Stadt ist Alleingesellschafter der Staatsbad GmbH. Es verwundert schon sehr, dass der Alleingesellschafter jetzt behauptet, er könne Entscheidungen der Gesellschaft nicht beeinflussen. Wer wenn nicht der Gesellschafter entscheidet denn über wichtige Angelegenheiten? Unabhängig hiervon ist dieses nach meinem Verständnis aber auch rechtlich nicht haltbar. Wenn die Stadt durch die Wahl der Organisationsstruktur des Bäderbetriebes, also durch die Führung des Bäderbetriebes in Form einer GmbH erreichen könnte, dass die Bürger dann von vornherein keine Möglichkeiten mehr haben hierzu ein Bürgerbegehren zu initiieren würden die demokratische Bürgerrechte vollkommen ausgehöhlt. Eine solche Umgehung halte ich für unzulässig. 

Als 2. Argument wird angeführt, dass wir in der Begründung zum Bürgerbegehren eine Verpflichtung der Stadt zum Weiterbetrieb des Thermalbades angeführt haben. Natürlich gibt es keine rechtliche Verpflichtung dazu. Das habe wir allerdings auch nie behauptet. Die Stadt hat allerdings eine Verpflichtung gegenüber der Kurstadt. Gegenüber den Menschen die in ihr leben. Gegenüber den Kurgästen. Hieraus ergibt sich gerade eine politische Pflicht zum Weiterbetrieb der letzten noch vorhanden Kureinrichtung von Bad Dürkheim. 

Wenig überzeugend ist schließlich die Aussage, es sei nicht klar, ob und wie ein Bäderbetrieb weitergeführt werden könne. Die Stadt mag selbst entscheiden, wie sie einen Weiterbetrieb, wenn er von den Bürgern gefordert wir, organisiert. In die Gestaltungsmöglichkeiten, die dazu bestehen, wollen wir uns mit dem Bürgerbegehren bewusst nicht einmischen. Ich weiß jedenfalls, dass die Median-Kliniken bereit sind, mit der Stadt bei einer Fortführung des Thermalbadbetriebes zusammenzuarbeiten. Es gibt keine anderweitige Planungen der Median-Kliniken für eine Nutzung des Thermalbades, sodass der Abschluss eines Nutzungsvertrages reine Formsache sein dürfte. 

Ich bitte Sie höflichst meine Gegenargumente noch vor der Stadtratssitzung  zu publizieren, damit bei der Stadtratssitzung eine ausgewogene Diskussion geführt wird. Zu Ihrer Unterrichtung überreiche ich ergänzend das Rechtsgutachten von Herrn Günther, in dem die Argumentation der Stadt, soweit sie uns bekannt ist, wiederlegt wird.“       – Ende der Pressemitteilung – 

Die „öffentliche“ Stadtratssitzung mit meiner Anhörung in dieser Sache ist am Dienstag, 12.12.2017 um 17:00 Uhr im Rathaus Bad Dürkheim!!

 

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