Betriebsratstätigkeiten sind in erster Linie Tätigkeiten für den Arbeitnehmer. Damit werden die guten Rechte wahrgenommen, die von der Rechtsordnung den Arbeitnehmern in Betrieben zuerkannt werden, weil eine gesunde Unternehmensentwicklung auch immer die Belange der Arbeitnehmer als Erfolgsgrundlage im Blick haben muss. Das bedeutet für mich zugleich, dass eine aus Arbeitnehmersicht heraus betriebene Interessenvertretung und Mitbestimmung auch immer das Unternehmensinteresse im Blick haben muß, denn beides hängt voneinander ab.
Fleiß und Herzblut sind dabei oberste Pflicht. Fundiertes Wissen aus dem Betriebsverfassungsgesetz sind ein absolutes MUSS, um professionell arbeiten zu können. Bringt man diese Komponenten zusammen, gelingt einem auch manchmal „Unmögliches“. Insbesondere innerhalb eines „gesunden“ Betriebsratskollegiums und einem versierten anwaltlichen Vertreter !
„Für den Mitarbeiter & im Sinne des Arbeitgebers und der Gäste“ … – das war stets die an mich selbst gestellte Anforderung.