Gegen die Entscheidung des Stadtrates vom 12.12.2017, das Bürgerbegehren zum Weiterbetrieb des Thermalbades für unzulässig zu erklären, wurde im Auftrag der Vertreter des Bürgerbegehrens durch Rechtsanwalt Axel G. Günther am 20.12.2017 beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Das Gericht soll mit Urteil festellen: „Das Bürgerbegehren ist zulässig“. Die Klage wurde dem Stadtrat als beklagter Partei noch im alten Jahr zugestellt und mit Frist auf den 20. Januar 2018 aufgegeben, zur Klage Stellung zu nehmen.
In der insgesamt 29 Seiten umfassenden Klageschrift setzt sich RA Günther eingehend mit den von der Stadtverwaltung in seiner Beschlussvorlage angeführten Gründen sowie den Ausführungen des von der Stadtverwaltung beauftragten Hochschulprofessors Dr. Dietlein auseinander. Die Klage stellt dabei klar, dass sämtliche von der Stadtverwaltung und Herrn Prof. Dr. Dietlein angeführten „Gesichtspunkte einer Unzulässigkeit“ des Bürgerbegehrens nicht haltbar sind und der Stadtrat vielmehr in gebundener Entscheidung verpflichtet war, das Bürgerbegehren zuzulassen und den Bürgerentscheid durchzuführen.
Wenn das Gericht klagegemäß entscheidet, hat die Stadtverwaltung umgehend die Vorbereitung des Bürgerentscheids in Angriff zu nehmen. Äußerst ärgerlich ist, dass jetzt erst einmal mit der Schließung des Thermalbades vollendete Tatsachen geschaffen wurden und damit das Bürgerrecht Schaden genommen hat.
Ihre Christine Schleifer