Die Staatsbad-Affäre – Hintergrundwissen tut not

| 2 Kommentare

Über viele Jahre hat sich die Staatsbad-Krise zugespitzt. Aber wer in der Bevölkerung weiß über die Zusammenhänge Bescheid? Ich will hier den Zusammenhang darstellen, denn wer den Hintergrund kennt, kann nicht „hinters Licht geführt“ werden.

Wer mitreden will, muss sich vorher informieren
Einst war das Staatsbad in Bad Dürkheim der erfolgreichste Kurbetrieb des Landes Rheinland-Pfalz. Aber natürlich warf er nie Gewinn ab. Solche Gesundheitseinrichtungen wurden in der Vergangenheit als Vorsorgeeinrichtungen im öffentlichen Interesse gesehen. Deshalb errichtete das Land Rheinland-Pfalz vier solcher Betriebe. In Bad Dürkheim wurde durch das Land später die Stadt Bad Dürkheim und der Landkreis als Gesellschafter beteiligt, wobei sich das Land eine Stimmenmehrheit vorbehielt, um ‚das Sagen‘ zu behalten. Im Gegenzug wurde unter den Gesellschaftern vereinbart, dass Stadt und Kreis keine eigenen Mitteln aus ihren Haushalten zu dem Betrieb hinzu schießen müssen. Da ein solcher Kurbetrieb von Natur aus ein ’struktureller Defizitbetrieb‘ war, wurde die Finanzierung durch Landesgesetz geregelt. Durch das Spielbankgesetz wurde eine Zuwendung in Höhe von 10% der Spielbankabgaben geregelt, die in der Spielbank in Bad Dürkheim erwirtschaftet wurden. Mit dem Spielbankgesetz wurden damals 80% der Überschusseinnahmen (Spieleinsätze abzüglich ausgeschütteter Gewinne) durch das Land abgeschöpft, wozu das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Länder ermächtigt. Dieses Geld ist von den Ländern für die Gemeinden und den eigenen Staatshaushalt aufzuteilen und zu verwenden.

Bis zum Jahr 2001 wurden diese Zuwendungen in dem erfolgreichen Staatsbad in Bad Dürkheim nur zu einem Teil zur Abdeckung der strukturellen Verluste benötigt, so dass nach und nach eine Eigenkapitalreserve aufgebaut werden konnte, mit der langfristig der Neubau einer solchen Kureinrichtung in zeitgemäßem Umfang vorgenommen werden sollte. In der Bilanz des Jahres 2001 wies das Staatsbad in Bad Dürkheim ein aufgelaufenes Eigenkapital von DM (!) 32.534.414,76 (die Umstellung in Euro erfolgte ein Jahr später) aus. Das war dem Land Rheinland-Pfalz ein Dorn im Auge, weshalb das Spielbankgesetz mit Wirkung ab 01.01.2002 geändert wurde. Das Staatsbad in Bad Dürkheim wurde als Zuwendungsempfänger aus dem Gesetz kurzerhand gestrichen. Die stets jährlich anfallenden Betriebsverluste mussten ab diesem Zeitpunkt durch Rückgriff auf das Eigenkapital gedeckt werden, das schließlich zum Jahresende 2011 vollständig aufgebraucht war.

Gegen die Gesetzesänderung liefen die damalige Geschäftsführung des Staatsbades und der Bürgermeister der Stadt Bad Dürkheim Sturm. Deshalb wurde dem Unternehmen durch das Land mit Schreiben des Finanzministers noch im Januar 2002 schriftlich zugesagt, auf der Grundlage einer Hochrechnung der entgehenden Spielbankabgaben in dem Zeitraum bis einschließlich 2006 einen Investitionskostenzuschuss von 11,08 Mio. Euro bereitzustellen. Damit wäre der zwischenzeitige Verbrauch von Eigenkapital mehr als ausgeglichen gewesen und das Unternehmen hätte eine zukunftsorientierte Investitionstätigkeit vorsehen können, wobei dann die Kosten- und Einnahmestrukturen neu zu planen waren, um den jährlichen Deckungsbedarf aus einer Ergänzungsfinanzierung zu verringern. Das beruhigte Stadt und Staatsbad, weshalb es damals noch nicht zu einem Konflikt kam.

Das Land Rheinland-Pfalz verfolgte den Plan, sich aus dem Staatsbad in Bad Dürkheim zurückzuziehen, sei es durch eine Privatisierung oder durch eine ‚Kommunalisierung‘, bei der also die Stadt das Bad in Eigenverantwortung übernehmen und für künftige Verluste aufkommen sollte. Da die Stadt Bad Dürkheim sich keine dauerhafte Haushaltsbelastung zuschieben lassen wollte, die andere wichtige Vorhaben für die Stadt erschwert oder gar unmöglich gemacht hätte, und da es die Stadt nicht als ihre kommunale Aufgabe und Kompetenz ansah, eine Gesundheitseinrichtung zu betreiben, wehrte sie sich gegen eine Kommunalisierung, wenn nicht künftig eine ergänzende Verlustabdeckung wieder aus der Spielbankabgabe vorgesehen würde, wie dies in der Vergangenheit geregelt war.

Damit war der Zankapfel in der Welt
Um dem zu entgehen, verständigten sich die Gesellschafter des Staatsbades, – das Land, die Stadt und der Landkreis – die Privatisierung des Staatsbades vorzusehen. Dabei sollte dem zu suchenden Investor von der Staatsbad GmbH zugesagt werden, die einst vom Finanzminister dem Unternehmen versprochenen 11,08 Mio. Euro als Investitionskostenzuschuss zur Seite zu stellen, wenn er sich im Gegenzug verpflichtet, das Personal des bisherigen Betriebes zum größeren Teil zu übernehmen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa schreiben vor, dass eine solche Investorensuche mit europaweiter Ausschreibung zu erfolgen hat. Diese wurde schließlich eingeleitet.

Die Stadt Bad Dürkheim hatte sich bei der Übereinkunft der Gesellschafter zur Privatisierung bereit erklärt, die Voraussetzungen für einen Neubau des Kurbetriebes zu schaffen, der ab jetzt ‚Dürkheimer Therme‘ hieß. Die Staatsbad-Gesellschaft, also mit der Mehrheit der Stimmen des Landes Rheinland-Pfalz, favorisierte schließlich einen großzügigen, weit über die Stadtgrenzen hinaus attraktiv wirkenden Bau im Abtsfronhof. Dieser Beschlusslage folgten die städtischen Institutionen, als sie aufgrund ihrer Planungshoheit die baurechtlichen Voraussetzungen für dieses Projekt schufen.

Der Betriebsrat des Staatsbades hat in dieser Phase auf einer Absicherung der Belegschaft bestanden, weil Privatisierungsvorhaben zu leicht den Personalbestand zur Manövriermasse machen und es sollte verhindert werden, dass die Belegschaft bei der Privatisierung Schaden nimmt. Denn schöne Versprechungen werden leicht gegeben, aber leider oft genauso leicht gebrochen.
In der Sache war der Betriebsrat mit dem Plan einer Privatisierung einverstanden, versprach dies doch einen zukunftsfähigen, modernen Kurbetrieb, mit dem sich die Belegschaft gern identifizieren konnte.
Verhandelt wurde daher eine Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung, die auch wirksam unterzeichnet wurde.

Darin wurden drei Gruppen von Beschäftigten beschrieben, nämlich der Personalstamm, der zur neuen ‚Dürkheimer Therme‘ übergehen sollte, eine noch nicht eindeutig bezeichnete Gruppe von Beschäftigten, die von der AHG-Klinik im Wege eines Betriebsübergangs mit den bisherigen Räumlichkeiten des Staatsbades zu übernehmen war und eine dritte Gruppe, bei der aufgrund ihres Alters eine Regelung vorgesehen wurde, die ihnen den nahtlosen Übergang in Altersteilzeit und schließlich den Ruhestand eröffnen sollte. In dieser Vereinbarung ging die Geschäftsführung des Staatsbades zusammen mit den Gesellschaftern davon aus, dass der neue Betrieb spätestens im Jahr 2014 eröffnet wird und mit der Betriebsvereinbarung daher alle Fragen der Zukunft der Belegschaft behandelt sind.

Aber es kam anders: Der im Ausschreibungsverfahren übrig gebliebene potentielle Investor konnte die sichere Finanzierung seines Vorhabens nicht belegen und ihm wurde ein aufs andere Mal eine Fristverlängerung gewährt, um den Nachweis zu erbringen. So ging die Zeit ins Land, bis schließlich das Privatisierungsvorhaben von den Gesellschaftern des Unternehmens als gescheitert erkannt wurde. Das war Ende 2013.

Jetzt spitzte sich die Lage zu
Das Eigenkapital der Gesellschaft war schon im Jahr 2011 vollständig aufgebraucht. Das Geld für die kurzfristige Fortführung des Betriebes sollte nach dem Mehrheitswillen des Landes Rheinland-Pfalz durch den Verkauf des Kurzentrums an die AHG aufgebracht werden, wobei in einer Übergangszeit der Betrieb des Staatsbades dort noch zur Miete verbleiben sollte. Lösungen fielen den Gesellschaftern nicht ein, jedenfalls fanden sie keine gemeinsame Lösung. Das Land Rheinland-Pfalz war mit seinem Entschluss rigoros: Wenn die Stadt Bad Dürkheim nicht den Betrieb des Bades auf eigenes Risiko übernimmt, wird geschlossen und das Personal auf die Straße gesetzt.

Der damalige Finanzminister Kühl verkündete dies erstmals in einer Auftaktveranstaltung der SPD zum Kommunalwahlkampf – eine Ansage zum Schaden der Stadt und der Belegschaft. Gleichzeitig legte das Land einen „Köder“ aus, denn es versprach im Landeshaushalt 14/15 der Stadt Bad Dürkheim, die 11,08 Mio. Euro für eine Investition zur Verfügung zu stellen, die einst dem Betrieb versprochen waren und die später von dem Staatsbad in der Ausschreibung dem zu suchenden Investor zugedacht waren. Aber damit war das Wirtschaftlichkeitsproblem nicht gelöst und die Stadt wollte sich nicht von dem mehrheitlichen Staatsbetrieb die Soziallasten herüberschieben lassen. Vielmehr richtete die Stadt Bad Dürkheim, also Bürgermeister und Stadträte, den Blick auf eine Zukunftslösung, bei der das wirtschaftliche Risiko wieder aus der im Jahr 2001 entzogenen anteiligen Spielbankabgabe gedeckt würde.

So fuhren sich die Fronten fest
Schließlich wurde von dem Staatsbad, gedeckt durch eine Geldzusage des Landes, ein Gutachten in Auftrag gegeben, das alternative Möglichkeiten für einen wirtschaftlichen Betrieb eines Heil- und Kurbades als kommunaler Betrieb untersuchen sollte. Davon versprach man sich sachliche Entscheidungs- und Planungsgrundlagen.
Aber das Land wollte das Ergebnis des Gutachtens nicht abwarten und hielt an seinem mit dem Geschäftsführer der Staatsbad abgestimmten Zeitplan fest, zum Ende des Jahres 2015 den Betrieb endgültig zu schließen, egal, was die Zukunft bringt.
So ließ das Land eine Gesellschafterversammlung einberufen, um dort mit der eigenen Stimmenmehrheit das Ende zu beschließen, welches die Juristen ‚die Liquidation‘ nennen.

Der Betriebsrat gab den Hinweis, dass nach dem Gesellschaftsvertrag der Staatsbad GmbH eine solche Beschlussfassung ohne vorherige Anhörung des Stadtrates von Bad Dürkheim und des Kreistages unzulässig ist. Also ließ das Land den Termin der Gesellschafterversammlung verschieben.
Der Stadtrat von Bad Dürkheim und der Kreistag stimmten schließlich einstimmig gegen eine Auflösung der Staatsbad GmbH und gaben damit dem Bürgermeister und dem Landrat den Auftrag, in der Gesellschafterversammlung gegen die Auflösung zu stimmen. Das Land bestand aber darauf, den Auflösungsbeschluss mit seiner eigenen Stimmenmehrheit fassen zu können und setzte sich über das „Nein“ seiner Mitgesellschafter hinweg. Im GmbH-Gesetz ist jedoch geregelt, dass ein Auflösungsbeschluss nur mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden kann, wenn der Gesellschaftsvertrag nicht ausdrücklich etwas anderes regelt, und das war nicht der Fall.

Die verfahrene Situation wurde dadurch noch verfahrener
Der regelwidrige Beschluss der Gesellschafterversammlung hätte nun von Stadt und Kreis vor Gericht angefochten werden können und müssen, da ja Stadtrat und Kreistag ein eindeutiges Votum abgegeben hatten. Es wäre wieder viel Zeit verstrichen, in der nicht über Lösungen nachgedacht worden wäre. Es gilt als sicher, dass ein Gericht den Auflösungsbeschluss aufgehoben hätte und die Staatsbad GmbH dann nicht in Auflösung stünde. Aber auch damit war keine Zukunftslösung in Sicht. Vielmehr wäre für die Stadt Bad Dürkheim möglicherweise die Zusage des Landes verfallen, der Stadt Bad Dürkheim die Investitionsmittel von 11,08 Mio. Euro für einen Neubau zur Verfügung zu stellen. Und ein Heilbad will die Stadt; das haben Bürgermeister und Stadtrat deutlich erklärt.

Der Betriebsrat sucht nach konstruktiven Lösungen
Der Betriebsrat wollte und konnte nicht länger zusehen, wie sich die Gesellschafter immer mehr in ihrer Konfrontation verhakelten. Es muss eine Lösung geben, war der Betriebsrat der festen Überzeugung. Dabei machte er sich zusammen mit seinem anwaltlichen Berater klar, dass die verschiedenen Enden der Schnur aufgegriffen werden müssen, die zum scheinbar unlösbaren Knoten verwunden war:
Eine endgültige Lösung, also einen zukunftsfähigen Betrieb, wie er seitens der Stadt Bad Dürkheim mittlerweile als Erweiterungsbau des Salinariums angedacht war, wird es bei dem Bedarf an sorgfältiger Planung und Bauausführung nicht vor 2019 geben können. Also musste ein Weg gefunden werden, den Betrieb des Thermalbades bis dahin aufrechtzuerhalten.

Eine gute Lösung kann immer entstehen, wenn möglichst die betroffenen Interessen unter einen Hut gebracht werden können. Der Betriebsrat zählte also zusammen: Die Belegschaftsinteressen hängen an der Fortsetzung des Thermalbadbetriebes. Die AHG-Klinik kann das Thermalbad nicht nur für die eigenen Klinikzwecke weiterbetreiben, hätte aber aus einem Fortbestand des Thermalbades einen Vorteil für seine Patienten. Die Stadt Bad Dürkheim braucht Zeit, um die angedachte eigene Lösung vernünftig auf die Beine zu stellen. Das Land will eine sichere Perspektive des Ausstiegs aus dem Engagement in Bad Dürkheim. Das Land wusste, dass es noch einmal in die Landeskasse greifen muss, um die gewünschte Liquidation des Unternehmens herbeizuführen. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung konnte es sich nur blamieren. Eine Insolvenz war kein gangbarer Weg; es wäre alles zutage gefördert worden, was vorher dilettantisch an Fehlern begangen wurde. Dabei wäre der Investitionszuschuss für die Stadt verbrannt worden. Es waren noch mehr Gesichtspunkte im Raum, aber die jetzt aufgezählten reichen schon; wie führt man diese Bedingungen in eine einheitliche Lösungsrichtung zusammen?

Der Betriebsrat zog vorsichtig Erkundigungen ein, ob die AHG das Thermalbad unter veränderten Bedingungen für einen Weiterbetrieb zur Verfügung stellen würde. Das erschien möglich.
Der Betriebsrat stellte fest, dass es künftig für ein Heilbad nicht mehr einen so komplexen Betrieb mit Therapieeinrichtungen braucht. Therapieeinrichtungen sind am Gesundheitsmarkt vorhanden und können sich freiberuflich einrichten und dabei rentabel sein. Ein Zukunftsbetrieb ‚Dürkheimer Heilbad‘ wird sich auf den Betrieb eines Heilbades konzentrieren können und die Zusatzangebote unter Rückgriff auf vorhandene Ressourcen von Gesundheitseinrichtungen kostenneutral organisieren. Der Zukunftsbetrieb wird also viel schmaler sein und die AHG hatte in einem Vertrag mit der Staatsbad bereits die Übernahme der Therapieeinrichtungen und des betroffenen Personals zugesagt.

In der Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung aus dem Jahr 2010 hatte der Betriebsrat sichergestellt, dass für alle älteren Mitarbeiter ein nahtloser Übergang in den Ruhestand gewährleistet wird und diese Mitarbeiter daher auf keinen Fall mehr von einer Entlassung betroffen sein können, sondern endgültig abgesichert sind. Eine Analyse der Belegschaft einerseits und des Bedarfs für einen reinen Thermalbad-Betrieb ergab, dass bei einem Sanierungsansatz für eine Übergangszeit allein für sechs von 29 Mitarbeitern keine Perspektive einer Weiterbeschäftigung dargestellt werden konnte. Diese Mitarbeiter sind auch bereit, gegen eine ordentliche Abfindung, wie sie im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehen ist, zum Jahresende aus dem Betrieb auszuscheiden und haben am ehesten auch eine Chance, sich beruflich neu zu orientieren. Für diese Mitarbeiter kann der Betriebsrat einen angemessenen Sozialplan verhandeln.

So entstand die Idee, eine ‚Auffanggesellschaft‘ vorzuschlagen, in der die Belegschaft, die nicht zur AHG übergeht und nicht zum Jahresende gegen Abfindung ausscheidet, aufzunehmen ist und im Betrieb des Thermalbades im bisherigen Kurzentrum weiter beschäftigt werden kann. Auf diesem Weg könnte der Liquidationsprozess der alten Staatsbad GmbH fortgesetzt werden und das Land hätte einen Teil seines Zieles erreicht und das Gesicht gewahrt.

Die Voraussetzung, die der Betriebsrat hier geknüpft sah, war: Das Land muss die Auffanggesellschaft mit ausreichend Geld ausstatten, damit der ‚Interimsbetrieb‘ bis ins Jahr 2019 ermöglicht wird. Dafür sind die Mittel einzusetzen, die ohnehin dem Land ansonsten für Abfindungen zur Last gefallen wären. Von diesen Mitarbeitern gehen vertragsgemäß im Jahr 2018 wieder zwei in den Altersteilzeit-Ruhestand. Die Stadt Bad Dürkheim müsste dann mit einem bis dahin errichteten Betrieb den Rest der Belegschaft in den neuen Betrieb übernehmen. Die Investitionszusage für die Stadt Bad Dürkheim darf nicht angetastet werden.
Mit diesem Vorschlag konfrontierte der Betriebsrat die Geschäftsleitung, die eigentlich nur über Kündigungen und Abfindungen verhandeln wollte. Verdutzt bemerkte die Geschäftsleitung, dass man diesen Vorschlag nicht ablehnen und einfach verwerfen kann, weil er rundum vernünftig ist und bei gutem Willen alle Probleme lösen kann, die aufgelaufen waren.

Anschließend informierte der Betriebsrat den Bürgermeister und den Landrat von dem Vorschlag. Beide erkannten hierin den möglichen ‚Königsweg‚ aus der problematischen Situation und wollten dieses Konzept ihren Gremien zur Zustimmung empfehlen.
War also noch die letzte Hürde zu nehmen: das Land.

Obwohl im Vorfeld einer in Mainz angesetzten Verhandlung der Landtagsabgeordnete Manfred Geis der Presse zurief, er habe sich schon bei der Ministerin erkundigt, dass das Land bei den finanziellen Rahmenbedingungen des Vorschlages nicht mitmachen will, gelang es Bürgermeister Lutz und Landrat Ihlenfeld schließlich, das Finanzministerium in Mainz von dem Vorschlag des Betriebsrates zu überzeugen.

Ist der Durchbruch nun geschafft?
Das werden die bevorstehenden Detailverhandlungen zeigen müssen. In der Stadt Bad Dürkheim lässt sich jetzt jedenfalls in geordnetem Verfahren der Zukunftsbetrieb planen. Die Investitionsmittel hierfür sind gesichert. Über die Spielbankabgabe ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Wirtschaftlichkeit und das Konzept eines künftigen Betriebes bedarf noch der genauen Untersuchung. Schließlich soll der Zukunftsbetrieb kein totgeborenes Kind werden, sondern eine echte Bereicherung für Bad Dürkheim. Die Belange der Belegschaft können mit dem Vorschlag gewahrt werden.

Die Ziellinie hat der Betriebsrat klar beschrieben und deshalb die heillos zerstrittenen Beteiligten überzeugen können.

So kann verantwortungsvolles und umsichtiges Handeln aussehen.

2 Kommentare

Schreibe einen Kommentar zu Christine Schleifer Antworten abbrechen

Pflichtfelder sind mit * markiert.


*